Erst nach und nach bildet sich ein reformiertes Kirchenwesen heraus, das immer mehr von der reformierten (schweizerisch-süddeutschen) Art geprägt ist.
Aus der Examinations- und Ordinationskommission dieser Kommission aber entsteht 1563 das Konsistorium, der oberste Kirchenrat, der eine Einheitlichkeit in der Kirche herbeiführen soll. Im Jahre 1593 wird in Hanau von Georg Fabricius und Christoph Göbel das Abendmahl nach reformierter Weise eingeführt.
Der Heidelberger Katechismus wird schon seit 1563 benutzt, ab 1595 wird er für alle verbindlich. In diesem Jahr kommt Philipp Ludwig II. zur Regierung. Er genehmigt alles, was bisher zur Reformierung des Landes unternommen wurde. Die kurpfälzische Kirchenordnung wird eingeführt und die Presbyterien werden eingerichtet. Es gibt jetzt mehr demokratische Mitbestimmung, aber auch die Kirchenzucht wird strenger. Aber die Reformation wurde nicht jetzterst eingeführt, sondern es geht immer nur um eine andere Konfession innerhalb der Evangelischen, nämlich um die Reformierten
Auch in den Hanauer Dörfern wird die reformierte Konfession durchgesetzt. Pfarrer, die sich nicht fügen wollen, werden vertrieben. So geschieht es auch Pfarrer Gereum in Hochstadt. Als er beseitigt ist, werden am Mittwoch vor Palmsonntag 1596 die Altäre in der Kirche abgebrochen, der Taufstein entfernt und die Gemälde an den Wänden und Decken übermalt.