Tageslosung

Mein Leib und Seele freuen sich in dem lebendigen Gott.
Elisabeth sprach zu Maria: Wie geschieht mir, dass die Mutter meines Herrn zu mir kommt? Denn siehe, als ich die Stimme deines Grußes hörte, hüpfte das Kind vor Freude in meinem Leibe.
Anlage zur Sonderausgabe

INFORMATIONEN RUND UM DAS GEMEINDEHAUS UND DIE KIRCHENGEMEINDE

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein von den Mitgliedern der Kirchengemeinde demokratisch gewähltes Gremium, das in deren Auftrag die Gemeinde leitet. Der Kirchenvorstand bildet eine große Bandbreite der Meinungen der Gemeinde ab. Wir haben derzeit 9 Kirchenvorstände und einen Kirchenältesten, der mit beratender Stimme dabei ist.

Das Budget

Die evangelischen Kirchengemeinden arbeiten mit Doppelhaushalten. Dabei unterstützt uns die Verwaltung im Kirchenkreisamt in Hanau. Alle Haushalte werden vom Amt für Revision kontrolliert.

Wir erhalten verschiedene Zuweisungen. Sie sind zum Teil zweckgebunden. Das bedeutet, dass zum Beispiel Gelder für den Bauerhalt und die Bewirtschaftung der Kirche nicht für andere Zwecke ausgegeben werden dürfen. Sollte von diesen Geldern etwas übrigbleiben, müssen sie für diesen Zweck in die Rücklagen gesteckt werden. Das gilt auch für unsere inhaltliche Arbeit. Wenn Melanie Jörges in der Kinder- und Jugendarbeit mit ihrem Budget gut gewirtschaftet hat, wird das, was übrigbleibt, in die Rücklagen gelegt. So kann sie auch für größere Projekte Geld zurücklegen. Ebenso gilt das für unseren Kinderchor, den Konfirmandenunterricht, das Cafair, unsere allgemeine soziale Arbeit, mit der wir Menschen in Einzelfällen unterstützen können und die Kirchenmusik.

Wir haben in den vergangenen Jahren mit positiven Ergebnissen abgeschlossen. Das lag unter anderem leider daran, dass wegen der langen Krankheit von Frau Theis-Sachse weniger Personalkosten entstanden. Inzwischen haben wir um 9,5 Personalstunden gekürzt. Außerdem haben wir uns zuletzt - abgesehen von dem notwendigen Ersatz der Heizung in 2022 - mit Baumaßnahmen am Gemeindehaus zurückgehalten, weil zunächst zu entscheiden war, was mit dem Haus geschehen soll. Zurzeit haben wir gut 40.000 € allgemeine Rücklagen, die wir zum Beispiel in das Gemeindehaus investieren dürften.

Die Zuweisungen

Aus den Kirchensteuereinnahmen, die der Landeskirche zufließen, werden den Gemeinden Anteile zugewiesen. Dabei gilt das solidarische Prinzip, dass „alle Gelder in einen Topf“ kommen und mit einem festen Anteil pro Mitglied der Kirchengemeinde verteilt werden. In Hochstadt sind 1.700 Menschen Mitglied der evangelischen Kirche. 1976, zum Bau des Hauses waren es übrigens 3.700 Menschen.

An dieser Grafik sehen Sie, dass wir mit Kürzungen der Zuweisungen rechnen müssen. Dies sind ab 2026 ca. 25 %, ab 2030 ca. 50%. Das liegt daran, damit deutlich weniger Steuern eingehen. Speziell für Gemeindehäuser wird es keine Zuweisungen mehr geben.

In der zweiten Grafik sehen Sie, welche Einnahmen wir für diesen Doppelhaushalt erwarten. Die Spenden sind grob geschätzt. Von den allgemeinen Zuweisungen bezahlen wir unser Personal (außer der Pfarrerin - das zahlt die Landeskirche - und der Jugendarbeiterin - sie wird mit 80% von der Stadt Maintal finanziert, 20 % arbeitet sie für den Kirchenkreis) und alle Ausgaben. Die Förderung als Familienzentrum durch das Land Hessen besteht seit 2020. Sie ist leider ein „Wackelkandidat“, da sich in der Förderlandschaft bei Politikwechseln immer wieder etwas ändern kann. Für 2024 ist sie jedoch sicher. 

Das hauptamtliche Personal

Aktuell beschäftigen wir eine Pfarramtssekretärin mit 15 Wochenstunden. Ca. zwei davon verwendet sie für Vermietungen, die übrigen Stunden benötigt sie für die Verwaltung und die Organisation von wichtigen Festen im Jahr wie der Konfirmation, Jubiläumskonfirmation, Totensonntag u.v.m. Sie hält damit Pfarrerin Zander den Rücken frei für ihre seelsorgerlichen Aufgaben. Für 15 Wochenstunden ist unsere Reinigungskraft im Gemeindehaus, mit zwei Stunden in der Kirche beschäftigt. Wir zahlen tariflichen Lohn. Und schließlich die Hausmeisterin mit 6 Wochenstunden für Gemeindehaus, Kirche und das Gelände um beide Gebäude. Das ist mit 6 Stunden nicht zu schaffen. Frau Kessler hat sich über das übliche Maß hinaus ehrenamtlich betätigt. Das sind Faktoren, die bei der Erhaltung unserer Arbeit insgesamt zu bedenken sind.

Die Babyboomer befinden sich auch unter den Pfarrpersonen. In den nächsten Jahren wird mehr als die Hälfte der aktuellen Pfarrpersonen in Ruhestand gehen, nur wenige kommen nach. Unsere Landeskirche macht aktiv Werbung für den Beruf. Es ist jedoch vorauszusehen, dass die verbleibenden Pfarrpersonen deutlich mehr zu tun haben werden und dass sogar attraktive Stellen nicht besetzt werden können.

Die Bewirtschaftung des Gemeindehauses

Die langfristige Sicherung der Betriebskosten ist die größte Herausforderung. Eine Erhöhung der Einnahmen durch Vermietungen ist möglich, denn wir benötigen in der aktuellen Belegung überwiegend den Chorraum. Der große Saal wäre frei. Die Erhöhung erfordert aber mehr Aufwand an Personal und Heizkosten. Deshalb sind wir hier an unseren Grenzen. Auch wenn wir das Defizit verringern, wird es ab 2026 eng, ab 2030 wäre unsere Arbeit insgesamt gefährdet.

Die Bauunterhaltung

Als Kirchengemeinde sind wir für drei Gebäude verantwortlich. Das Pfarrhaus wurde mit umfangreicher Finanzierung der Landeskirche und Fördermitteln zukunftsfähig renoviert. An der Kirche wurden Strebepfeiler und Dachgebälk ertüchtigt. Das Gemeindehaus wurde barrierefrei gemacht. Derzeit stehen am Gemeindehaus dringende Arbeiten zur Bauunterhaltung und Sicherheit an: Außenanstrich zum Schutz des Gebäudes, die Elektrik muss geprüft und sollte erneuert werden und vieles mehr. Die Substanz ist in Ordnung, aber auf der energetischen Seite müsste viel gemacht werden. Die Isolierung ist sommers wie winters spürbar schlecht. Im Sommer ist der Chorraum auf der Südseite extrem heiß, im Winter kalt. Eine energetische Rundumerneuerung würde bei ca. 500.000 € liegen. Das müsste natürlich nicht auf einmal erfolgen. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (JUZ) wären Sanierungsarbeiten mehr als wünschenswert.

Die Grundstücke

Bei den beiden Grundstücken am Wallgraben und am Pfarrhaus in der Ringstraße Süd handelt es sich um Pfarreiland. Der Erlös eines Verkaufs oder einer Erbpacht geht weitestgehend (90%), ab 2026 vollständig in den Pfarrbesoldungsfond, also den Topf, aus dem die Pfarrgehälter bezahlt werden. Diese Regelung stammt aus den 1960er Jahren und ist unabänderlich.

Falls Sie noch detailliertere Informationen wünschen, können Sie den Haushaltsplan und eine

Einnahmen- Ausgaben Zusammenschau für die Jahre 2017-23 per E-Mail im Gemeindebüro anfordern.